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Grenzüberschreitende Rechtsberatung für internationale Unternehmen
Nykitenko Legal berät internationale Unternehmen, Beratungsfirmen, Family Offices und Privatmandanten in komplexen Angelegenheiten mit Bezug zu mehreren Rechtsordnungen in Europa und der Ukraine.
Wir bieten koordinierte rechtliche Unterstützung bei grenzüberschreitenden Verträgen, UBO-Compliance, gesellschaftsrechtlicher Due Diligence, bankseitigen Überprüfungen und internationalen Erbfällen. Dabei helfen wir Mandanten, Konflikte zwischen Rechtssystemen zu lösen und Transaktionen auf einer klareren Grundlage voranzubringen.
Wann grenzüberschreitende rechtliche Unterstützung erforderlich ist
Nykitenko Legal bietet grenzüberschreitende rechtliche Unterstützung für Mandanten, deren Angelegenheiten mehrere Rechtsordnungen, Unternehmensstrukturen oder Vermögenskategorien betreffen.
- Internationale spezialisierte Kanzleien und Beratungsfirmen, die regionale anwaltliche Unterstützung in Osteuropa und der Ukraine benötigen.
- Multinationale Unternehmen, die Unternehmenstätigkeiten in europäischen Rechtsordnungen aufbauen, erwerben oder umstrukturieren.
- Vermögende Privatpersonen und Family Offices, die grenzüberschreitende Vermögenswerte, bankseitige Nachweisanforderungen und internationale Erbfälle verwalten.
Sie benötigen diese Leistung, wenn:
Ein internationaler Vertrag mit hohem Wert durch widersprüchliche rechtliche Anforderungen verzögert wird.
Die Transaktion erst fortgesetzt werden kann, wenn Fragen zum anwendbaren Recht, zur gerichtlichen Zuständigkeit und zur Durchsetzbarkeit geklärt sind.
Eine ausländische Bank ein Konto oder eine Überweisung sperrt.
Die Bank einen förmlichen Nachweis der Vermögensherkunft oder der Mittelherkunft verlangt, bevor sie Gelder freigibt oder den Zugang wiederherstellt.
Ihre Unternehmensgruppe eine unabhängige Prüfung rechtlicher Konflikte oder eine Risikobewertung benötigt.
Ein grenzüberschreitender Unternehmenskauf oder eine Unternehmenstransaktion vor der Genehmigung einer objektiven rechtlichen Prüfung bedarf.
Ein Erbfall oder eine Vermögensaufteilung mehrere Rechtsordnungen betrifft.
Der Nachlass, die Vermögenswerte oder die Erben unterschiedlichen europäischen Rechtsordnungen unterliegen, die eine koordinierte Bearbeitung erfordern.
Wir bieten grenzüberschreitende Rechtsberatung
Nykitenko Legal bietet gezielte rechtliche Unterstützung bei Angelegenheiten mit Bezug zu mehreren Rechtsordnungen, Unternehmensstrukturen, Finanzinstituten und internationalen Transaktionen. Jedes Mandat wird auf die maßgeblichen Rechtssysteme, die Anforderungen der Empfänger und den wirtschaftlichen Kontext abgestimmt.
Grenzüberschreitende Rechtsgutachten
Wir erstellen förmliche Rechtsgutachten in englischer Sprache für internationale Unternehmen, Finanzinstitute, Beratungsfirmen und Gerichte.
Die Analyse untersucht das Zusammenspiel der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften, identifiziert rechtliche Konflikte und formuliert eine begründete Position zur jeweiligen grenzüberschreitenden Fragestellung. Etwaige Beglaubigungs- oder Formanforderungen richten sich nach dem Empfänger und der maßgeblichen Rechtsordnung.
UBO-Compliance-Dossiers
Wir erstellen Dossiers zur Unternehmenstransparenz, die die wirtschaftlich Berechtigten und die Kontrollstrukturen erfassen.
Die Prüfung identifiziert direkte und indirekte Beteiligungsverhältnisse, relevante Gesellschaften und Nachweise, die für aufsichtsrechtliche, bankseitige oder transaktionsbezogene Prüfungen im Rahmen des umfassenderen Compliance- und Rechtsrisikomanagements des Unternehmens erforderlich sind
Vertragsgestaltung im internationalen Privatrecht
Wir entwerfen zweisprachige Verträge für Transaktionen, bei denen Parteien, Vermögenswerte oder Verpflichtungen verschiedenen Rechtsordnungen zuzuordnen sind.
Die Dokumente enthalten maßgeschneiderte Regelungen zu Rechtswahl, gerichtlicher Zuständigkeit und Streitbeilegung, die auf die Struktur und die rechtlichen Risiken der Transaktion abgestimmt sind.
Gesellschaftsrechtliche Due Diligence ausländischer Unternehmen
Wir führen rechtliche Due-Diligence-Prüfungen ausländischer Zielunternehmen vor Übernahmen, Investitionen oder anderen grenzüberschreitenden Transaktionen durch.
Die Prüfung umfasst gesellschaftsrechtliche Verhältnisse, Eigentumsverhältnisse, festgestellte Verbindlichkeiten und den regulatorischen Status im Rahmen der geplanten Auslandsinvestition oder Unternehmenstransaktion und auf Grundlage der verfügbaren Unterlagen.
Warum Unternehmen unserer grenzüberschreitenden Rechtsberatung vertrauen
Rechtsanalyse über mehrere Rechtsordnungen hinweg
Wir prüfen das Zusammenspiel der Gesetze verschiedener Rechtsordnungen und identifizieren Konflikte, die Verträge, Transaktionen, Eigentumsstrukturen oder Erbfälle betreffen können.
Klare Dokumentation in englischer Sprache
Wir erstellen Rechtsgutachten, Compliance-Dossiers und Transaktionsdokumente in klarem, professionellem Englisch für internationale Unternehmen, Beratungsfirmen, Finanzinstitute und andere relevante Empfänger.
Koordinierte grenzüberschreitende Unterstützung
Wir helfen Mandanten, die rechtliche Arbeit über mehrere Rechtsordnungen hinweg zu organisieren und lokale Anforderungen, Dokumentation und Verfahrensschritte in einer einheitlichen Strategie zu berücksichtigen.
Praxisorientierter wirtschaftlicher Fokus
Unsere Beratung orientiert sich an der konkreten Transaktion, Bankangelegenheit, Unternehmensübernahme oder Nachlassangelegenheit des Mandanten und berücksichtigt Durchsetzbarkeit, regulatorische Risiken und operative Folgen.
Fallstudie: Koordination einer Nachlassangelegenheit in mehreren Rechtsordnungen
Herausforderung
Eine ausländische spezialisierte Kanzlei benötigte Unterstützung bei einem komplexen grenzüberschreitenden Nachlass mit belgischen Immobilien und Bankvermögen im Wert von über 450.000 €. Unternehmensstrukturen in mehreren Rechtsordnungen erhöhten die Komplexität zusätzlich.
Strategie
Nykitenko Legal übernahm die federführende anwaltliche Koordination, betreute die Erbschaftserklärung über ein in Brüssel ansässiges Fachnetzwerk und erstellte das erforderliche KYC/AML-Compliance-Profil für den Nachlass und die Begünstigten.
Ergebnis
Die Vermögenswerte wurden auf die Erben übertragen. Das Nachlassverfahren wurde so gestaltet, dass die geltenden lokalen Steuer- und Compliance-Anforderungen berücksichtigt und das Risiko von Sanktionen verringert wurden.
Häufige Fragen zur grenzüberschreitenden Rechtsberatung
Können Parteien das anwendbare Recht und die zuständigen Gerichte für einen internationalen Vertrag wählen?
Ja. Nach der Rom-I-Verordnung können Parteien ausdrücklich das Recht wählen, das auf das gesamte Vertragsverhältnis oder einen Teil davon Anwendung findet.
Das zuständige Gericht oder Streitbeilegungsforum sollte gesondert geregelt werden. Für Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU richten sich Gerichtsstandsvereinbarungen in erster Linie nach der Brüssel-Ia-Verordnung. Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln sollten daher gemeinsam ausgearbeitet werden, um verfahrensrechtliche Konflikte zu vermeiden.
Setzt eine Rechtswahlklausel sämtliche lokalen gesetzlichen Anforderungen außer Kraft?
Nein. Eine vertragliche Rechtswahl schließt nicht zwangsläufig die Anwendung von Eingriffsnormen einer anderen relevanten Rechtsordnung aus.
Zusätzliche Beschränkungen können auch für geschützte Rechtsverhältnisse wie Verbraucher- und Arbeitsverträge gelten. Daher müssen neben dem Wortlaut der Rechtswahlklausel auch die Transaktion, der Erfüllungsort, die Parteien und der Vertragsgegenstand geprüft werden.
Welche Nachweise kann eine ausländische Bank zur Überprüfung der Vermögensherkunft oder Mittelherkunft verlangen?
Die angeforderten Nachweise hängen vom Kunden, der Transaktion und dem bewerteten Geldwäscherisiko ab.
Die Mittelherkunft (Source of Funds) betrifft die Herkunft des Geldes, das bei einer bestimmten Transaktion eingesetzt wird. Die Vermögensherkunft (Source of Wealth) betrifft dagegen die Frage, wie der Kunde sein Gesamtvermögen erworben hat. Als Nachweise können Beschäftigungs- und Gehaltsangaben, Erbschaftsunterlagen, Scheidungsvereinbarungen und andere Dokumente dienen, die die rechtmäßige Herkunft der betreffenden Vermögenswerte erklären.
Ist eine Beteiligung von 25 % das einzige Kriterium zur Identifizierung eines wirtschaftlich Berechtigten (UBO)?
Nein. Nach dem geltenden EU-Rechtsrahmen zur Geldwäschebekämpfung gilt eine Beteiligung von mehr als 25 % oder von 25 % zuzüglich einer Aktie als Indiz für wirtschaftliches Eigentum.
Eine Person kann auch aufgrund indirekten Eigentums oder auf andere Weise ausgeübter Kontrolle als wirtschaftlich Berechtigter gelten. Eine UBO-Prüfung sollte daher die gesamte Eigentums- und Kontrollstruktur untersuchen und sich nicht allein auf einen zahlenmäßigen Schwellenwert stützen.
Reicht ein Unternehmensregisterauszug für die Due Diligence eines ausländischen Unternehmens aus?
Welches Recht gilt für einen grenzüberschreitenden Erbfall in der EU?
Grenzüberschreitende Rechtsfragen mit einer koordinierten Strategie lösen
Konflikte zwischen Rechtsordnungen, bankseitige Nachweisanforderungen und lückenhafte Dokumentation können Transaktionen, Vermögensübertragungen und Unternehmensentscheidungen verzögern.
Nykitenko Legal bietet koordinierte Unterstützung bei grenzüberschreitenden Rechtsgutachten, UBO-Compliance, internationalen Verträgen, gesellschaftsrechtlicher Due Diligence und Nachlassangelegenheiten mit Bezug zu Europa und der Ukraine.