Die Illusion von Grün: Wie ESG-Due-Diligence heute über den Erfolg von Fusionen und Übernahmen im Energiesektor entscheidet

Rostyslav Nykitenko

Wenn Nachhaltigkeitsversprechen zu rechtlichen Risiken führen

Im Jahr 2027 verkündete ein mittelständischer europäischer Energiekonzern stolz die Übernahme eines Portfolios erneuerbarer Energien in drei EU-Ländern. Die Pressemitteilung hob die „Vorreiterrolle bei der Dekarbonisierung“, das „ESG-konforme Wachstum“ und die „klimapositiven Renditen“ hervor. Sechs Monate später musste das Unternehmen eine Wertberichtigung in Höhe von 180 Millionen Euro vornehmen.

Der Grund war weder die Volatilität des Marktes noch ein technischer Fehler – es handelte sich um eine ESG-Falle auf dem Papier.

Die nach der Übernahme durchgeführten Prüfungen deckten überhöhte Emissionsreduktionszahlen, abgelaufene Umweltgenehmigungen und Verbindungen zur Lieferkette eines Herstellers auf, gegen den wegen Verstößen gegen Arbeitsrechte ermittelt wird. Eine Transaktion, die als Inbegriff grüner Investitionen galt, scheiterte an der Last nicht überprüfbarer Daten.

In ganz Europa – von Warschau bis Madrid – hat sich die Einhaltung von ESG-Vorgaben zu einer verbindlichen rechtlichen Risikokategorie entwickelt, die sich unmittelbar auf Fusionen und Übernahmen im Energiesektor auswirkt. ESG-Berichterstattung wird heute als Beweismittel und nicht mehr als bloße Zielsetzung betrachtet. Falsche Angaben schaden nicht länger dem Ruf, sondern haben vertragliche Folgen.

Die Diskrepanz zwischen den Versprechungen der Unternehmen und dem, was die Aufsichtsbehörden überprüfen können, ist der Punkt, an dem ESG von einer bloßen Tugenddemonstration zu einem Ausschlusskriterium wird.

Das ESG-Paradoxon: Wenn Compliance Haftung schafft

Im Laufe des letzten Jahrzehnts hat sich ESG zum Inbegriff unternehmerischer Tugend entwickelt. Heute ist es die Hauptursache für neue rechtliche Risiken.

Seit 2024 hat sich die europäische Regulierungslandschaft – CSRD, EU-Taxonomieverordnung und SFDR – zu einem der weltweit anspruchsvollsten Compliance-Systeme entwickelt.

Diese Verschiebung bedeutet:

Unternehmen haften nicht für ihre Emissionen, sondern für die Art und Weise, wie sie diese melden.

Bei länderübergreifenden Energiekonzernen besteht das Risiko von Compliance-Lücken entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Geringfügige Unstimmigkeiten können nun die Finanzierung, die Bewertung oder die Integration nach dem Abschluss beeinträchtigen.

Dies ist die neue Realität der ESG-Rechtsrisiken bei Fusionen und Übernahmen im Bereich erneuerbarer Energien.

Ein leitender Berater eines europäischen Fonds für erneuerbare Energien brachte es auf den Punkt:
„Was früher Investor Relations war, ist heute ein Schlachtfeld der Due-Diligence-Prüfung.“ ESG-Zusicherungen in Aktienkaufverträgen sind nun rechtsverbindlich. Verstöße ziehen Strafklauseln, Freistellungsvereinbarungen oder Klagen von Investoren nach sich. Die nächste Welle von M&A-Streitigkeiten wird sich nicht um den Preis drehen, sondern um den Beweis.

Bei Nykitenko Legal haben wir Mandanten bei diesem regulatorischen Wandel unterstützt. In einem Fall einer grenzüberschreitenden Akquisition entsprachen die ESG-Offenlegungen zwar den Standards von 2022, erfüllten aber nicht die von Investoren geforderten technischen Vorgaben der CSRD von 2025. Die Transaktion geriet ins Stocken, die Bewertungen sanken, und der Käufer forderte eine Preisminderung von 12 Millionen Euro – ein Compliance-Verzug entwickelte sich zu einem rechtlichen Streitpunkt.

Greenwashing bei Fusionen und Übernahmen: Die versteckte rechtliche Falle

Hinter jedem „grünen“ Deal steht eine Frage: Wie viel davon ist echt – und wie viel ist Marketing?

Die beschleunigte Dekarbonisierung hat eine Anlageklasse hervorgebracht, die als „ESG-konform“ vermarktet wird. In der Praxis basieren viele dieser Anlagen jedoch auf veralteten Daten, nicht nachvollziehbaren CO₂-Bilanzierungen oder unvollständigen Lieferkettenberichten.

Dies ist die verborgene Grenze des Greenwashings bei Fusionen und Übernahmen – eine Form der Falschdarstellung, die bei der rechtlichen Due-Diligence-Prüfung im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen, oft zusammenbricht.

Beispiele aus unserer jüngsten Beratungstätigkeit (Details anonymisiert gemäß Geheimhaltungsvereinbarung):

  • Ein Betreiber erneuerbarer Energien, der sich als „klimaneutral“ bezeichnete, bezog über 60 % seiner Kompensationszertifikate aus Anlagen, die später aufgrund von Aktualisierungen der EU-Taxonomie für ungültig erklärt wurden. Das 80 Millionen Euro teure Vermögen des Käufers wurde über Nacht von „nachhaltig“ auf „nicht konform“ umgestuft, was zum Einfrieren von ESG-gebundenen Kreditlinien führte.
  • Ein BESS-Unternehmen warb mit „100 % recycelbaren Materialien“, doch eine Due-Diligence-Prüfung ergab, dass ein asiatischer Lieferant wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Entsorgung giftiger Abfälle verklagt wurde – ein direkter Verstoß gegen die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette.

In beiden Fällen lag das Problem nicht in der Absicht, sondern in einer unvollständigen rechtlichen ESG-Prüfung. Ein ordnungsgemäßes ESG-Audit muss nun Folgendes überprüfen:

  • Emissionsmethoden für Scope 1-3
  • Rückverfolgbarkeit der Lieferkette
  • Geschichte der Umweltgenehmigungen und ihrer Durchsetzung
  • Anhängige Aktivisten- oder Umweltklagen

Moderne ESG-Rechtsprechung behandelt selbst gutgläubige Irrtümer als fahrlässige Falschdarstellung, insbesondere wenn sich Anleger auf offengelegte Daten verlassen.

Due Diligence 2.0: Das ESG-Audit zum Schutz des Kapitals

Die traditionelle Due-Diligence-Prüfung – Lizenzen, Landrechte und Finanzen – reicht nicht mehr aus. Bis 2026–2028 wird die ESG-Due-Diligence-Prüfung zum komplexesten Bestandteil von Fusionen und Übernahmen im Energiesektor.

Bei Nykitenko Legal haben wir ein hybrides Due-Diligence-2.0-Modell entwickelt, das ESG-Ansprüche nicht nur nach aktuellen Rahmenbedingungen, sondern auch nach zukünftigen Regulierungen prüft.

Unser 10-Punkte-Rahmenwerk für die ESG-Due-Diligence umfasst:

  • Regulierungslandkarte für die EU-Jurisdiktionen
  • Validierung der Emissionsdaten und Qualitätssicherung durch Dritte
  • Lieferketten- und Menschenrechtsprüfung gemäß EU-Richtlinien
  • Überprüfung der Umwelthaftung
  • ESG-Governance-Bewertung
  • Angleichung von Green-Bonds und EU-Taxonomie
  • Prüfung von Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen
  • Vorausschauende Risikomodellierung für 2026-2028

Dies ist keine akademische Checkliste – es ist eine Strategie zur Risikoprävention.

Aktuelle Beispiele:

  • Eine Windkraftanlage, deren Abnehmer wegen falscher Angaben zu Herkunftsnachweisen untersucht wurde, verhinderte Eventualverbindlichkeiten in Höhe von über 30 Millionen Euro.
  • Ein Betreiber von Hybrid-Solarspeicheranlagen mit REACH-konformen Batteriespeichern – was eine Neuverhandlung vor Vertragsabschluss ermöglicht.

Eine echte ESG-Due-Diligence-Prüfung ist heute der entscheidende Faktor für den Kapitalerhalt und die Integrität von Transaktionen.

Die Zukunft: ESG als rechtlicher Vermögenswert

Bis 2027 wird sich ESG von einem Reputationsmerkmal zu einem prüfbaren rechtlichen Sicherheitenmerkmal entwickeln. Finanzinstitute behandeln ESG-Leistungsklauseln bereits als Quasi-Sicherheiten. Finanzinstitute behandeln ESG-Leistungsklauseln bereits als Quasi-Sicherheiten. Zukunftsorientierte Investoren integrieren nun rechtliche ESG-Zusicherungen in:
  • Zielidentifizierung
  • M&A-Strukturierung
  • Lieferantenprüfung
  • Integration nach dem Abschluss
Es geht nicht mehr darum, umweltfreundlich zu sein – es geht darum, rechtlich unangreifbar zu sein.

Ukraine: Die verborgene ESG-Grenze

Die Ukraine entwickelt sich zu einer der strategisch wichtigsten ESG-Jurisdiktionen in Osteuropa. Während sich das Land an den europäischen Green Deal und die Rahmenbedingungen für den Wiederaufbau nach dem Krieg anpasst, entsteht eine Compliance-orientierte Umgebung für erneuerbare Energien mit einem Strengeniveau auf EU-Niveau.

Für Investoren bietet dies einen seltenen Vorteil des ersten Anbieters: die Möglichkeit, die noch in der Entwicklung befindliche ESG-Architektur mitzugestalten.

Unser grenzüberschreitendes Team bei Nykitenko Legal unterstützt Markteinsteiger bei der Anwendung des EU-konformen ESG-Rechts in der Ukraine und gewährleistet so eine rechtssichere ESG-Berichterstattung und die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben für die Zukunft.

Machen Sie Ihre ESG-Strategie zukunftssicher

Die nächsten drei Jahre werden zeigen, welche Energieunternehmen zu vertrauenswürdigen ESG-Assets werden – und welche in der Theorie der Compliance gefangen bleiben.

Die Frage ist einfach:

Sind Ihre ESG-Aussagen bis 2027 gegenüber automatisierten Prüfungen, Rechtsstreitigkeiten und EU-Regulierungen haltbar?

Falls nicht – ist Ihr Geschäft bereits aufgedeckt.

Bei Nykitenko Legal wandeln wir ESG von einer Marketingstrategie in einen rechtlichen Vorteil um.

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